Ihr Recht - mein Auftrag.

Sie haben ein verkehrsrechtliches Problem und suchen hierzu einen Anwalt für Verkehrsrecht ?

Hatten Sie einen Unfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer (1.) oder droht Ärger mit einer Behörde oder dem Gericht (2.) ?


1. Verkehrsunfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer

In einen Verkehrsunfall kann jeder verwickelt werden.

Selbst in dem für Sie günstigsten Fall, dass Sie den Unfall weder verschuldet haben, noch ihn irgendwie abwenden konnten, werden Sie schnell auf ein paar Fragen stoßen, die Sie ohne fachkundige Hilfe nicht lösen können.

Sie sind verletzt worden und fragen sich, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Anspruch auf Schmerzensgeld zusteht.

Ihr Fahrzeug ist beschädigt worden und Sie fragen sich, ob ein Sachverständiger das Fahrzeug begutachten soll - oder muss - und wer dessen Kosten zu tragen hat.

Müssen Sie den Wagen in einer Fachwerkstatt, in irgendeiner Werkstatt oder überhaupt reparieren lassen? Kann diese Reparatur möglicherweise auch von einem guten Bekannten ausgeführt werden?

Wie teuer darf die Reparatur maximal sein, was ist, wenn die Kosten dann tatsächlich erheblich höher sind, als vom Sachverständigen zunächst festgestellt ?

Haben Sie während der Reparaturdauer einen Anspruch auf einen Mietwagen? Bejahendenfalls: Können Sie anstelle eines Mietwagens auch Geld für den Nutzungsausfall erhalten, und wenn ja, für welche Dauer und in welcher Höhe?

Wie auch immer die Antworten im Einzelfall lauten mögen, es ist eigentlich kaum ein Fall denkbar, in dem die Einschaltung eines Anwalts nicht zumindest zweckmäßig erscheint. Anderenfalls laufen Sie Gefahr bei der Regulierung und Abrechnung des Unfalls vermeidbare Fehler zu machen und Nachteile zu erleiden, die Ihnen möglicherweise nicht einmal bewusst sind. Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen und haben ihre eigenen Interessen im Auge – und nicht die des Geschädigten. Wertminderung, Nutzungsausfall und Schmerzensgeld werden oftmals nur gezahlt, wenn entsprechende Forderungen durch den Geschädigten gestellt werden.

Wussten Sie, dass die Vergütung des von Ihnen beauftragten Rechtsanwalts beim unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen ist ?

Bei der Auseinandersetzung mit gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherungen dürfen Sie für die Geltendmachung ihrer Schadenersatzansprüche von mir eine durchsetzungsstarke Interessenvertretung erwarten. Ich bin überregional tätig. Mit der „Unfallregulierung online" biete ich Ihnen zudem ein Service an, mit dem Sie Nerven, Zeit und Kosten sparen. Ich übernehme für Sie die komplette Schadenabwicklung und informiere ihre eigene Versicherung. Hierzu müssen Sie nur unter der bereitgestellten E-Mail-Adresse

info@sebastian-lemmnitz.de

Ihre Kontaktdaten nebst den Dokumenten (Unfallmitteilung der Polizei, Anhörungsbogen, Fragenbogen der Versicherung pp.)  entweder als PDF oder JPEG Datei übersenden. Ich werde mich dann am gleichen Arbeitstag mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie anschließend über den Ablauf in ihrer Unfallregulierung informieren. Ihre Ansprüche werden bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht. Sollte diese den Schaden nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder aber nicht vollständig regulieren, werde ich mit ihrem Einverständnis unverzüglich Klage beim zuständigen Gericht erheben. Im Falle eines Bußgeldbescheides werde ich fristgerecht Einspruch bei der zuständigen Behörde einlegen und die entsprechende Akte zur Einsichtnahme anfordern und Sie anschließend über die weitere Vorgehensweise beraten. Im Fall eines eingeleiteten Strafverfahrens werde ich umgehend Akteneinsicht beantragen und die Strafverfolgungsbehörden auf ihr Aussageverweigerungsrecht hinweisen, nach erhaltener Akteneinsicht werde ich Sie über mögliche Schritte beraten und gegebenenfalls eine Einlassung abgeben.

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, biete ich Ihnen an, sämtliche Korrespondenz vom Antrag auf Deckungszusage bis zur Abrechnung gegenüber der Versicherung für Sie zu übernehmen.


2. Bußgeld- und Strafsachen - drohender Ärger mit einer Behörde oder dem Gericht

Das Ordnungswidrigkeitenrecht umfasst die Verteidigung in Bußgeldsachen.

Hierzu zählen ganz überwiegend Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstösse, Abstandsunterschreitungen sowie Trunkenheit im Straßenverkehr nach dem 0,5 Promille - Gesetz.

Für eine erfolgreiche Verteidigung in Bußgeldsachen ist anwaltliche Hilfe aus einem einfachen Grund praktisch unabdingbar:
Ohne Inanspruchnahme eines Verteidigers besteht für den Betroffenen nicht die Möglichkeit, Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen.
Damit hat der Betroffene bei realistischer Betrachtung kaum Chancen, sich erfolgreich gegen den Bußgeldbescheid zu wehren.

Denn aus der Ermittlungsakte können sich Anhaltspunkte für Fehler, z. B. Messfehler im Rahmen der Messung und Bedienung bei der Verfolgung von Geschwindigkeitsüberschreitungen ergeben. Bußgeldbescheide für zu schnelles Fahren sind gelegentlich falsch, da Messungen von sog. Radarfallen fehlerhaft ausgewertet, die bedienenden Beamten (Polizei oder Ordnungsamt) mangelhaft eingewiesen werden oder die Messgeräte nicht ordnungsgemäß funktionieren.

Wenn man als Beschuldigter einen Anhörungsbogen erhält, so ist es grundsätzlich zu empfehlen, umgehend einen Rechtsanwalt seiner Wahl über den Sachverhalt zu informieren. Insbesondere ist dringend davon abzuraten, ohne eine etwaige Akteneinsicht Angaben zum Tatvorwurf in dem Anhörungsbogen zu machen.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, ist unbedingt Notwendig,die zweiwöchige Einspruchsfrist ab Zustellung zu beachten, anderenfalls wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und ist praktisch nicht mehr angreifbar.

Die hier angebotene anwaltliche Bearbeitung von Mandaten aus dem Bereich des Verkehrsrechts einschließlich des Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrechts umfasst insgesamt folgende Themengebiete:

§ - Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung und dem Unfallverursacher

§ - Nutzungsausfall, Mietwagenkosten

§ - Bemessung des Schmerzensgeldes bei unfallbedingten Verletzungen

§ - Abrechnung auf Gutachtenbasis unter Berücksichtigung von Wiederbeschaffungswert und Restwert

§ - Verteidigung in Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldbescheid pp.) oder Verkehrsstrafverfahren, insbesondere:

§ - Geschwindigkeitsüberschreitungen

§ - Abstandsmessung

§ - Rotlichtverstöße

§ - Unfallflucht, § 142 StGB

§ - Alkohol, Trunkenheit und Drogen im Straßenverkehr, § 316 StGB

§ - Fahrverbot

§ - Straßenverkehrsgefährdung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, §§ 315 b, c StGB

§ - Entzug der Fahrerlaubnis, Beschlagnahme und vorläufige Entziehung, Erteilung einer Sperre

§ - außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Verkehrssachen